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KSFV Steinburg

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Jugendordnung

des

Kreissportfischerverbandes Steinburg e.V.

gegr.1933


1.

Name und Mitgliedschaft

Die Kreisverbandsjugend ist die Jugendorganisation des Kreissportfischerverbandes Steinburg e.V. Sie wird von der Jugend und den Jugendleitern der Mitgliedsvereine sowie allen im Jugendbereich gewählten Mitarbeitern gebildet. Der Sitz der KSFV-Jugend ist der gleiche Sitz, wie der des Kreissportfischerverbandes Steinburg e.V.


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2.

Aufgaben

Die KSFV-Jugend will durch die Jugendarbeit in den Vereinen junge Menschen die Möglichkeit bieten, in zeitgemässen Gemeinschaften das Angelfischen und Sport zu betreiben.

Sie will die Jugendlichen mit waidgerechtem und umweltbewusstem Verhalten vertraut machen, sie staatsbürgerlich bilden und im jugendpflegerischen Sinn betreuen.

Die KSFV-Jugend bekennt sich zur olympischen Idee. Sie bewahrt parteipolitische konfessionelle und rassische Neutralität.

Als Jugendliche gelten alle Jugendlichen beiderlei Geschlechts bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das 18.Lebensjahr vollendet wurde.

Die KSFV-Jugend führt ein Jugendleben nach eigener Ordnung. Sie verwaltet sich selbstständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufliessenden Mittel.

Die KSFV-Jugend bejaht die freiheitliche-demokratische Grundordnung und die parlamentarisch repräsentative Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland.


1.

3.

Organe

Die Organe der KSFV-Jugend sind:

1.1

die Jahreshauptversammlung

1.2

die Herbstversammlung ist die Vorbereitende Versammlung zur Jahreshauptversammlung

1.3

Der Vorstand


4.

Jahreshauptversammlung

1.

Die Jahreshauptversammlung ist das oberste Organ der KSFV-Jugend.

Sie wird von den KSFV-Jugendgruppenleiter oder dessen Stellvertreter geleitet.

2.

Die Jahreshauptversammlung besteht aus den Delegierten der Jugendlichen der Mitgliedsvereine und dem KSFV-Jugendvorstand.

3.

Jeder Verein und jedes Mitglied im KSFV-Vorstand hat eine Stimme.

4.

5.

Eine Stimmenübertragung ist nicht zulässig

Die Aufgaben der Jahreshauptversammlung sind:

5.1

Beratung und Beschlussfassung von grundsätzlichen Angelegenheiten.

5.2

Entgegennahme der Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer.

5.3

Verabschiedung der Jahresabrechnung und des Haushaltsvoranschlages.

5.4

5.5

5.6

Entlastung des Vorstandes.

Wahlen des Vorstandes.

Beschlussfassung über vorliegende Anträge.

6.

Auf Antrag eines Drittels der Stimmberechtigten Mitglieder der KSFV-Jugend muss eine ausserordentliche Versammlung innerhalb von vier Wochen stattfinden. Die Frist für die Einladung beträgt dann 10 Tage.

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10.

Anträge zur Jahreshauptversammlung können von den Jugendvertretern der Vereine und von den KSFV-Jugendvorstandsmitgliedern eingebracht werden. Sie müssen dem Vorstand eine Woche vor der Jahreshauptversammlung vorliegen.

Die Jahreshauptversammlung wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste Stimmberechtigten Vertreter nicht mehr anwesend ist. Voraussetzung ist aber, dass die Beschlussfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag vorher festgestellt wird.

Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Über die Jahreshauptversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen.


1.

5.

KSFV-Jugendvorstand

Der KSFV-Jugendvorstand besteht aus:

1.1 Kreisverbands-Jugendgruppenleiter

2.

1.2 stellvertretendem KSFV-Jugendgruppenleiter

1.3 Schriftführer

1.4 Schatzmeister

1.5 Castingwart

Der KSFV-Jugendgruppenleiter und der stellvertretende KSFV-Jugendgruppenleiter bilden den geschäftsführenden Vorstand.

3.

Der KSFV-Jugendgruppenleiter oder sein Vertreter vertritt die Interessen der KSFV-Jugend nach innen und nach aussen. Der KSFV-Jugendgruppenleiter ist Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes im Kreissportfischerverband Steinburg e.V.

4.

5.

In den KSFV-Jugendvorstand kann jedes Mitglied gewählt werden, dass das 18.Lebensjahr vollendet hat

Die Mitglieder des KSFV-Jugendvorstandes werden von der Jahreshauptversammlung gewählt. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahlen werden im Wechsel vorgenommen.

6.

Scheidet ein Vorstandsmitglied während seiner Amtszeit aus, muss auf der nächsten Jahreshauptversammlung eine Ergänzungswahl durchgeführt werden. Die Amtszeit eines durch Ergänzungswahl gewählten Vorstandsmitglieder läuft mit der satzungsmäßigen Neuwahl ab.

7.

Der KSFV-Vorstand ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten im KSFV-Steinburg e.V. Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.


1.

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6.

Kassenprüfer

Die Jahreshauptversammlung wählt aus der Reihe der anwesenden Delegierten zwei Vertreter, die die KSFV-Jugendkasse prüfen.

Die Amtszeit eines Kassenprüfers beträgt zwei Jahre, durch Neuwahl ist jährlich einer neu zu wählen. Sofortige Wiederwahl ist nicht zulässig.

Die Kassenprüfer prüfen die KSFV-Jugendkasse vor der Jahreshauptversammlung der Jugend. Ausserdem können die KSFV-Kassenprüfer die Kasse jederzeit prüfen.

Ein Kassenprüfer gibt auf der Jahreshauptversammlung den Kassenprüfungsbericht ab und stellt den Antrag auf Entlastung des KSFV-Jugendvorstandes.


1.

2.

7.

Wettkampfordnung

Die Einzelheiten im Casting regelt die jeweils gültige Wettkampfordnung des VDSF

Für Gemeinschaftsfischen gelten die Regeln des LSFV-Schlw.-Holst. und des VDSF


1.

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3.

8.

Die Jugendordnung gilt in Verbindung mit der Satzung des KSFV-Steinburg e.V. die die Übrigen Angelegenheiten regelt. Beschlüsse zur Änderung der Jugendordnung erfordern eine 2/3 Mehrheit der gültigen Stimmen.

Änderungen der Jugendordnung können nur vorgenommen werden, wenn sich dieses aus der Tagesordnung der betreffenden KSFV-Jugendversammlung ergibt.

Die Auflösung der Jugendorganisation kann auf Antrag in einer zu diesem Zweck einberufenen ausserordentlichen Versammlung mit 2/3-Stimmenmehrheit beschlossen werden.

Das nach Auflösung verbleibende Vermögen wird dem KSFV zur Weiterleitung an die Jugendgruppen der Mitgliedsvereine überlassen, wenn sich die Jugendorganisation innerhalb eines Jahres ab den Datum der Auflösung nicht neu konstituiert.


9.

Die Jugendordnung des KSFV-Steinburg e.V.

in der Verbindung mit der Satzung des Kreissportfischerverbandes Steinburg e.V.

ist am 04.Febr.2006 in das Vereinsregister 0464 eingetragen worden.

Aus Gründen der Vereinfachung wurde in der gesamten Jugendordung die männliche Form der Ämter gewählt. Die weibliche Form der Ämter soll dadurch in keinster Weise diskriminiert werden.

Kiebitzreihe den 20.September 2010


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